Welche weiteren Vorschriften sind zu beachten?

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Neben den explizit genannten Vorschriften sind weitere Rechtsvorschriften zu beachten. Für die Zugänglichmachung von Informationen über ein zentrales Portal sind Vorschriften des Umweltinformationsrechts mit Vorschriften zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen relevant sowie wichtige Regelungen des Urheberrechts bzw. des Telemedienrechts (TMG) und des Datenschutzrechts. Letztere sind insbesondere für digitale Beteiligungselemente, insbesondere das Anhörungsverfahren, relevant. Hierbei geht es schwerpunktmäßig um zu beachtende Schutzrechte.

Regelungen des Umweltprüfungsrechts

UVPG

UVPPortV

Bundes-UVP-Portal VwV

UVP- und SUP-RL

Regelungen des allgemeinen und umweltbezogenen Informationsrechts

UIG (beachte: Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)

IFG

E-GovG (E-Government-Gesetz), insbes. § 12a Abs. 1

GeoZG (Geodatenzugangsgesetz, auf INSPIRE-RL beruhend), insbes. § 1 und § 11 Abs. 1 und Abs. 2 (Veröffentlichungspflichten für Geodaten)

DNG

 

IWG (Informationsweiterverwendungsgesetz, auf Weiterverwendungsrichtlinie 2003/98/EG beruhend)

Allgemeines Verwaltungsrecht

VwVfG

Datenschutzrechtliche Regelungen (Schutz personenbezogener Daten – informationelles Selbstbestimmungsrecht)

DSGVO

BDSG

Urheberrechtliche Vorschriften

UrhG, insbes. 15 UrhG

Geheimnisschutzrecht

UWG

 

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